ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Geltungsbereich
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Ingo’s Torwartschule und dem Kunden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
- Anmeldungen zum Trainingsbetrieb sind nur dann gültig, wenn der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ingo’s Torwartschule anerkennt. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erklärt der Kunde ausdrücklich seine Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Anmeldung
- Die Anmeldung zum Trainingsbetrieb von Ingo’s Torwartschule erfolgt über ein handschriftlich ausgefülltes Formular.
- Die Anmeldungen gelten für den Kunden als verbindlich. Mit dem Versand der Rechnung erklärt
Ingo’s Torwartschule die rechtsgültige Annahme der Anmeldung.
Geschäftszweck
Geschäftszweck von Ingo’s Torwartschule ist ein speziell ausgerichtetes Torwarttraining für Jugendliche und Erwachsene.
Durchführung der Trainingseinheiten
- Die Trainingseinheiten erfolgen zum festgelegten Termin und dauern in der Regel 60 Minuten. Mögliche Änderungen werden in der Anmeldebestätigung mitgeteilt.
- Ingo’s Torwartschule behält sich Terminänderungen aufgrund schwerwiegender Gründe, schlechter Witterung oder anderer maßgeblicher Umstände vor.
- Eine Absage am Trainingsbetrieb durch den Kunden muss spätestens am Vortag erfolgen, wenn die nicht kurzfristig aufgetretenen gesundheitlichen Gründe entgegenstehen. Nicht in Anspruch genommene Trainingseinheiten können leider nicht nachgeholt werden.
- In den Sommer- und Weihnachtsferien, wie auch an gesetzlichen Feiertagen findet das Training nicht statt.
In allen anderen Schulferien findet das Training statt. - In den Wintermonaten wird ebenfalls an den einzelnen Standorten trainiert. Kann das Training aufgrund schlechter Witterungsbedingungen nicht stattfinden, wird das Training schnellstmöglich an einem Wochenendtermin nachgeholt. Diesen Termin gibt die Torwartschule rechtzeitig bekannt.
Vertragslaufzeit
- Mit dem Trainingskurs kann jederzeit begonnen werden.
- Mit der Anmeldung beim 12 Monatskurs, kann der Teilnehmer 52 KW (abzgl. Sommer- und Weihnachtsferien & Feiertagen) am Torwarttraining teilnehmen. Beispiel: Erfolgt die Anmeldung in der 40. KW eines Jahres, gilt der Kurs bis einschließlich der 39. KW im nächsten Jahr.
- Mit der Anmeldung beim 6 Monatskurs, kann der Teilnehmer jeweils sechs Monate (abzgl. Sommer- und Weihnachtsferien & Feiertagen) am Torwarttraining teilnehmen. Der begonnene Monat wird anteilig zu je stattfindender Trainingseinheit zu 1/4 von der Kursgebühr berechnet.
- Mit der Anmeldung beim 1 Monatskurs, kann der Teilnehmer jeweils einen Monat (abzgl. Sommer- und Weihnachtsferien & Feiertagen) am Torwarttraining teilnehmen. Der begonnene Monat wird anteilig zu je stattfindender Trainingseinheit zu 1/4 von der Kursgebühr berechnet.
Honorar und Vertragsbestimmungen
- Kursgebühren für Gruppentraining oder Einzeltraining sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
- Torwart- Trainingstage bzw. Torwartcamps sind vorab zu begleichen.
- Die Einheiten sind gemäß des Zeitplans im Angebot einzulösen.
- Zahlungsart und Trainingsinhalte bei Saison- oder Vereinsverträgen sind Verhandlungssache.
- Der Kunde bestätigt nach Akzeptieren des Angebotes per Anmeldung (Anmeldeschein) die Buchung. Er erhält dann eine Rechnung, die wie unter (1) beschrieben zu begleichen ist.
- Alle Kursgebühren gelten im Umkreis von 10 km von Holl (Stadtteil von Lindlar). Bei auswärtigen Leistungen werden separate Anfahrtsgebühren berechnet.
Widerrufsbelehrung
Für Abonnementverträge, bei denen der Wert des Abonnements 200 € übersteigt, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. In diesem Fall kann der Kunde seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Wenn jedoch in der Widerrufsfrist die angebotenen Trainingseinheiten auch nur zum Teil angenommen wurden, gilt der Vertrag als zustande gekommen. Der Widerruf ist schriftlich per Einschreiben an folgende Adresse zu senden: Ingo’s Torwartschule, Ingo Radermacher, Holl 11, 51789 Lindlar.
Teilnehmerzahl
- Ingo’s Torwartschule steht es frei, Trainingseinheiten mit weniger als zwei Teilnehmern rechtzeitig abzusagen und einen Ersatztermin zu benennen. In der Regel erfolgt Satz 3 „Durchführen der Trainingseinheiten“.
- Die Teilnehmerzahl ist im Gruppentraining auf 4 Teilnehmer pro Gruppe begrenzt.
Haftung
- Mit der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass der Trainingsteilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist.
- Ingo’s Torwartschule kann bei unvorhergesehenen, außergewöhnlichen Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, vom Vertrag zurücktreten.
- Weder der gastgebende Verein, noch Ingo’s Torwartschule haften für den Verlust von verlorenen Ausrüstungsgegenständen, persönlichen Sachen, Bargeld und sonstigen Wertsachen.
- Während des Trainingsbetriebes ist der Teilnehmer durch seine eigene private Unfallversicherung versichert.
- Die Erziehungsberechtigten des Trainingsteilnehmers oder der Teilnehmer selbst, haften für die vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden des Teilnehmers. Ingo’s Torwartschule empfiehlt den rechtzeitigen Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.
- Ingo’s Torwartschule behält sich vor, Trainingsteilnehmer vom Trainingsbetrieb auszuschließen, wenn diese den Anweisungen der Trainer nicht befolgen oder andere Teilnehmer gefährden.
Kündigung
- Die Kündigungsfrist für jedes Abonnement beträgt 4 Wochen zum Monatsende der Laufzeit.
- Der erste Monat ist kostenpflichtig und gilt als Probemonat. Hier ist eine fristlose Kündigung zum Ende des Probemonats jederzeit möglich.
- Ingo’s Torwartschule hält sich frei einen laufenden Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats mit seinem Vertragspartner zu kündigen.
- Zieht der Teilnehmer mehr als 20 Km zusätzlich zum vereinbarten Trainingsstandort im Vergleich zum jetzigen Wohnort weg, gewährt Ingo’s Torwartschule ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des nächsten Monat.
- Wechselt der Teilnehmer den Verein und kann dieser aufgrund der neuen Trainingstage nicht mehr am Trainingsbetrieb von Ingo’s Torwartschule teilnehmen, weil die Trainingszeiten miteinander kollidieren, gewährt Ingo’s Torwartschule ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des nächsten Monats.
Bild- und Filmrechte
Mit der Anmeldung bei Ingo’s Torwartschule erklärt sich der Kunde einverstanden, dass von der Torwartschule angefertigte Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen vor, während oder nach den Trainingseinheiten ohne zeitliche Einschränkung auf der eigenen Homepage “www.ingostorwartschule.de” zu veröffentlichen. Sollte dies nicht gewünscht werden, bedarf es einer schriftlichen Mitteilung der Erziehungsberechtigten, bzw. des Teilnehmers.
Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Kunden werden zur Anmeldung, zur Durchführung der Trainingseinheiten und zur Beitragsabrechnung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Ingo’s Torwartschule bestätigt, dass diese Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden.